AssekuranzAgenda: Ausgabe 33 – Mai 2013
Mitte Juni steht im federführenden Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments die Abstimmung des Berichtsentwurfs von Berichterstatter Jan Philipp Albrecht auf der Tagesordnung. Dazu wurden zahlreiche Änderungsanträge eingereicht. Ziel der Verordnung sollte es sein, ein Maximum an Datenschutz mithilfe praxistauglicher
und -naher Regeln zu erreichen. Zahlreiche Änderungsvorschläge gehen in die richtige Richtung, andere entsprechen dieser Devise jedoch überhaupt nicht.
Die Versicherungswirtschaft gehört zu den Sektoren, die zentral von den neuen Regeln betroffen sein werden. In der Kranken-, Lebens-, Unfall-, Haftpflicht- und Rückversicherung werden Gesundheitsdaten zum Abschluss und zur Durchführung von Verträgen verarbeitet. Auch zur Erfüllung gesetzlicher Ansprüche benötigen Versicherer Gesundheitsdaten, z. B. wenn in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Verletzter Ansprüche stellt.
Gesundheitsdaten sind in den genannten Sparten aber auch nötig, um im Einklang mit dem Versicherungsaufsichtsrecht Tarife zur errechnen und zu überprüfen sowie neue Versicherungsprodukte zu entwickeln. Nur so können im Interesse der Kunden und Geschädigten die Erfüllbarkeit der Ansprüche sichergestellt und der Versicherungsschutz ausgeweitet werden.
Das ganze Titelthema „Praxistauglichkeit nötig – Die Datenschutzverordnung auf der Zielgeraden im EP“ finden Sie in der AssekuranzAgenda im Download-Bereich.
Weitere Themen dieser Ausgabe:
IMD2: Reform mit Augenmaß
PRIPs: Diskusssion bleibt schwierig
Grünbuch Langzeitfinanzierung
Vorziehen von Solvency II-Regeln
Konsultation zu VVaGs
EU-Versicherungsvertragsrecht
Grünbuch Naturkatastrophen
Fahrzeugzulassung: Neue Regeln
Klinische Prüfungen
Medizinprodukte/In-vitro
Corporate Social Responsibility