20.11.2015
Medieninformationen
Staatliche Förderung
Zum Jahresende Riester-Verträge prüfen
Über 16 Millionen Menschen haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Sie haben Anspruch auf staatliche Förderung. Wer sich diesen Zuschuss nicht entgehen lassen will, muss bis Ende des Jahres handeln.
All jene, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, sollten jetzt aktiv werden. Um die staatliche Förderung in voller Höhe zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag eingezahlt werden. Zulagen können nur 2 Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Frist für das Jahr 2013 läuft am 31. Dezember 2015 ab. Danach entfällt der Anspruch.
Die staatlichen Zulagen für Riester-Verträge gibt es nicht automatisch. Sie müssen gesondert beantragt werden. Den Antrag dafür erhält man bei seinem Versicherungsunternehmen.
Einkommen im Blick behalten, um Zulagen auszuschöpfen
Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann einen Dauerzulagenantrag stellen. Dieser verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr. Aber auch dann sollte darauf geachtet werden, dass Veränderungen der persönlichen Verhältnisse dem Versicherer mitgeteilt werden müssen. Ein Beispiel dafür ist die Gehaltserhöhung: Um sich die volle Höhe der Zulagen zu sichern, müssen Verbraucher ihr Einkommen und ihre Beiträge im Blick behalten. Eine Erhöhung des Einkommens wirkt sich auf die Riester-Zulagen aus. Um weiterhin die volle Zulage zu erhalten, muss der Sparbetrag angepasst werden.
Versicherte sollten daher vor dem Jahresende prüfen, ob sie auf den Mindestbeitrag kommen. Nur wenn sie 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens eingezahlt haben, haben sie Anspruch auf die volle staatliche Förderung. Gefördert werden allerdings höchstens 2.100 Euro.
Die maximale jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro pro förderberechtigter Person. Zusätzlich wird eine Kinderzulage von 185 Euro gezahlt. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, fließen sogar 300 Euro. Die Kinderzulage gibt es solange man Kindergeld bezieht – also maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.
Die wichtigsten Fakten zur Riester-Rente im Überblick
Welche geförderten Riester-Produkte gibt es?
Rentenversicherungen
Banksparpläne
Fondsparpläne
„Wohn-Riester”
Wer kann die staatliche Förderung bekommen?
in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte
Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
Empfänger von Arbeitslosengeld (I und II)
Bezieher von voller Erwerbsminderungsrente und dienstunfähig geschriebene Beamte mit entsprechenden Versorgungsbezügen
Geringfügig Beschäftigte, die sich nicht von der Versicherungspflicht befreit haben
Ehepartner mit nur einem förderberechtigten Partner müssen selbst nicht förderberechtigt sein, um die staatliche Zulage zu erhalten. Sie sind „abgeleitet förderberechtigt“.
Wie fördert der Staat die Riester-Produkte?
durch die jährliche Zahlung einer Grund- und Kinderzulage zu den angesparten Beiträgen.
durch steuerliche Entlastung: Die Beiträge zur Riester-Rente sind steuerlich absetzbar. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird ermittelt, ob eine zusätzliche Steuerersparnis über die Zulagen hinaus gegeben ist.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Pro förderberechtigter Person zahlt der Staat 154 Euro im Jahr. Wer Kinder hat, profitiert zusätzlich: 185 Euro gibt es pro Kind, wenn das Kind vor dem 1.1.2008 auf die Welt gekommen ist. Ist es danach geboren, beträgt die Zulage 300 Euro pro Kind und Jahr. Personen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich zur Grundzulage einen sogenannten Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 Euro auf den Vertrag gut geschrieben.
Wie bekommen Sparer die volle Förderung?
Unabhängig von der Anzahl der Kinder erhalten Sparer die volle Förderung, wenn sie vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulage in die Riester-Rente einzahlen.
Was passiert, wenn ich arbeitslos werde oder Hartz IV (ALG II) beziehe?
Riester-Verträge sind genauso wie Betriebsrenten im Falle von Arbeitslosigkeit oder Hartz IV vor dem Zugriff der Arbeitsagenturen oder Sozialämtern während der Ansparzeit geschützt. Eine Besonderheit: Beim Bezug von Hartz IV ist der Riester-Vertrag nur geschützt, wenn er tatsächlich gefördert wurde (also die Zulage beantragt wurde). Sonst kann er angerechnet werden.
Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz?
Mathias Zunk
Versicherungsexperte beim Verbraucherservice des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft
Telefon: 0800-3399399 (kostenlos)
Fax: 030-2020-6622
Mail: verbraucher@gdv.de
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