Verbraucherservice

Hier halten wir Informationen rund um die Themen Auto und Verkehr für Sie bereit.
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Hinweis:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zu den Versicherungsprodukten. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
Kfz-Versicherungen
Wer sich ein Auto oder Motorrad zulegt, muss es in jedem Fall versichern. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Teil- oder Vollkasko kann vom Versicherten frei gewählt werden.
Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die Annahmepflicht. Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen. Der Annahmezwang beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Der Versicherer zahlt immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Sinnvoll ist es, höhere Summen zu vereinbaren. Für Sachschäden werden Deckungssummen bis 100 Millionen Euro angeboten.
Die Kaskoversicherung deckt die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Fahrzeugen als Folge versicherter Ereignisse.
Zu unterscheiden sind Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. In der Teilkasko-Versicherung besteht Schutz gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Außerdem bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Unfälle mit Haarwild sowie Glasbruch.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für durch Unfall verursachte Schäden am versicherten Fahrzeug und für Vandalismus. Sie ist daher wichtig für teure und neue Autos.
Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs. Die Vollkasko zahlt auch dann, wenn der Schaden – etwa im Ausland – von einem nicht oder mit nur geringen Summen versicherten Unfallgegner verursacht wurde. Allerdings wird der Vertrag dann im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.
Der Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich geregelt. Dazu gehören alle europäischen Länder und außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die EU-Wirtschaftsgemeinschaft gehören, zum Beispiel die kanarischen Inseln oder die Azoren. Für die Kaskoversicherung können andere Regeln gelten.
Versichert sind z.B. der Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter und jeder berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs. Wichtig zu wissen: Bei einem Unfall haben mit Ausnahme des Fahrers in der Regel alle Insassen des Autos einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs.
Reisen ohne Risiko
Ferien – endlich Zeit, zu verreisen und andere Länder zu entdecken. Wen es in die Ferne zieht, der sollte an die richtigen Versicherungen denken, damit er seinen Urlaub auch sorgenfrei genießen kann.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für die schönsten Wochen des Jahres vorzusorgen. Besonders wichtig ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Vor allem, wenn das Reiseziel außerhalb Europas liegt. Denn dort übernehmen die Kassen im Fall einer Krankheit die Behandlungskosten nicht.
Viele Urlauber schließen auch eine Reisegepäckversicherung ab, die das Hab und Gut unterwegs schützt. Denn bei Verlust oder Beschädigung von Koffern und Wertgegenständen haftet der Veranstalter nur begrenzt. Und falls der Urlaub wegen Krankheit storniert werden muss: Eine Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die anfallenden Gebühren.
Nicht jede Versicherung, die im Urlaub hilfreich ist, muss extra für die Reise abgeschlossen werden. Über einige nützliche Policen verfügen die meisten Haushalte ohnehin schon.
Eine Hausratversicherung beispielsweise zahlt auch bei einem Diebstahl im Hotelzimmer. Wer das Urlaubsziel mit dem eigenen Auto ansteuert, kann bei Unfällen seine normale Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen.







