Verbraucherservice
Auto und Verkehr
Wer sich ein Auto oder Motorrad zulegt, muss es in jedem Fall versichern. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Teil- oder Vollkasko kann vom Versicherten frei gewählt werden.
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die Annahmepflicht. Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen. Der Annahmezwang beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Der Versicherer zahlt immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Sinnvoll ist es, höhere Summen zu vereinbaren. Für Sachschäden werden Deckungssummen bis 100 Millionen Euro angeboten.
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Die Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung deckt die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Fahrzeugen als Folge versicherter Ereignisse. Zu unterscheiden sind Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung besteht Schutz gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Außerdem bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Unfälle mit Haarwild sowie Glasbruch.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für durch Unfall verursachte Schäden am versicherten Fahrzeug und für Vandalismus. Sie ist daher wichtig für teure und neue Autos.
Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs. Die Vollkasko zahlt auch dann, wenn der Schaden – etwa im Ausland – von einem nicht oder mit nur geringen Summen versicherten Unfallgegner verursacht wurde. Allerdings wird der Vertrag dann im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.
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Geltungsbereich und versicherte Personen
Der Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich geregelt. Dazu gehören alle europäischen Länder und außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die EU-Wirtschaftsgemeinschaft gehören, zum Beispiel die kanarischen Inseln oder die Azoren. Für die Kaskoversicherung können andere Regeln gelten. Versichert sind z.B. der Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter und jeder berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs. Wichtig zu wissen: Bei einem Unfall haben mit Ausnahme des Fahrers in der Regel alle Insassen des Autos einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs.
Sie möchten weitere Informationen, Broschüren oder eine persönliche Beratung rund um die Themen Versicherung und Vorsorge? Das Informationszentrum ZUKUNFT klipp + klar hilft gerne weiter.

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Beratungshotline: 0800/33 99 399 (gebührenfrei)
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Wir sind eine anbieterneutrale Einrichtung, deshalb gehören konkrete Produktempfehlungen, Rechtsberatung und Beschwerdemanagement nicht in unseren Aufgabenbereich. Wir unterstützen Sie jedoch gerne bei der Suche nach dem passenden Ansprechpartner.
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Ausgewählte Broschüren von klipp-und-klar.de
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Ratgeber
Autounfall – was tun?
Die Polizei registriert jedes Jahr mehr als 2 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Die meisten von ihnen gehen glimpflich aus: Es entsteht nur mehr oder minder großer Sachschaden. Doch bei etwa jedem fünften Unfall werden Personen verletzt. Über 375 000 Verletzte und 3600 Tote pro Jahr sind die erschreckende Folge des Geschehens auf unseren Straßen.
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Ratgeber
Kinder sichern im Auto
Unfalluntersuchungen belegen, dass ungesicherte Kinder gegenüber gesicherten Kindern bei einem Autounfall ein siebenmal höheres Risiko haben, schwere bis tödliche Verletzungen zu erleiden. Für den Schutz der Kinder ist jedoch nicht nur das Sichern allein, sondern auch die Qualität der Sicherung von großer Bedeutung.
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Lebensversicherung und Altersvorsorge
Fürs Alter sparen und die Angehörigen absichern – das sind die Aufgaben einer Lebensversicherung. Diese Art der Vorsorge bietet verschiedene Varianten, sodass jeder das Produkt wählen kann, das seinem persönlichen Bedarf am besten entspricht.
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Altersvorsorge
Sicherheit im Alter – das wünscht sich jeder. Doch schon heute ist absehbar, dass die gesetzliche Rente allein nicht reicht, um den Lebensstandard zu halten. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig um eine private Vorsorge zu kümmern. Es gibt verschiedene Versicherungen, mit denen Sie sich ein finanzielles Polster für später schaffen können.
ZUKUNFT klipp + klar gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zur Altersvorsorge. Sie sind in ein Dreischichtenmodell gegliedert: Zur ersten Schicht, der Basisvorsorge, gehört die private Basisrente, die vom Gesetzgeber steuerlich gefördert wird. Zur zweiten Schicht, der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge, zählen die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung. Die dritte Schicht umfasst Produkte, die der Altersvorsorge dienen können, aber nicht müssen. Hierzu gehören zum Beispiel die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung.
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Lebensversicherung
Wer seine Angehörigen im Todesfall finanziell versorgt wissen will, sollte sich für eine Risikolebensversicherung entscheiden. Der Betrag, den die Hinterbliebenen erhalten, wird bei Vertragsabschluss fest vereinbart. Der Vorteil dieser Police ist, dass sie schon für wenig Geld zu haben ist. Allerdings eignet sie sich nicht, um Rücklagen für den Ruhestand zu bilden.
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Kapitallebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung verbindet Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge. Der Versicherte legt mit den regelmäßigen Beiträgen Geld für den Ruhestand zurück. Im Todesfall steht den Angehörigen eine vertraglich festgelegte Summe zu.
Es gibt auch fondsgebundene Lebensversicherungen. Dabei investiert der Versicherte in einen oder mehrere Investmentfonds. Er profitiert von Kursgewinnen, riskiert allerdings auch Verluste.
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Lebensversicherung
Verlässlicher Partner in der Altersvorsorge “Die Lebensversicherung spielt in Deutschland heute eine herausragende Rolle in der Alterssicherung. Zuletzt hat die Finanzmarktkrise gezeigt: Nach wie vor ist die Lebensversicherung am besten für die ergänzende Altersvorsorge geeignet, denn kein anderes Produkt verfügt über eine vergleichbare Kombination von langfristig attraktiver Rendite und Risikoabsicherung mit niedrigen Kosten. Diese Zweckbindung für die Altersvorsorge ist auch der Grund, warum sie im Steuerrecht besonders behandelt wird.”Lesen Sie mehr in der Broschüre.
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Schaden- und Unfallversicherung
Ohne Versicherung würde kein Gebäude gebaut, kein Flugzeug starten und kein Schiff den Hafen verlassen. Die Versicherungswirtschaft ermöglicht mit Versicherungslösungen etwa in den Bereichen Sach, Haftpflicht, Transport und Betriebsunterbrechung unternehmerisches Handeln.
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Private Haftpflichtversicherung
Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den vom Hund gebissenen Briefträger oder einen angefahrenen Fußgänger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: “Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten”. Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen.
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Private Unfallversicherung
Ob beim Radfahren, während des Frühjahrsputzes oder beim Ausflug mit der Familie: Ein Unfall kann schnell passieren. Während die einen mit dem Schrecken und kleinen Blessuren davonkommen, kann das Ereignis für andere schwere Verletzungen mit langjährigen Folgen nach sich ziehen.
Wer keine private Versicherung hat, kann nach einem Unfall auch in finanzielle Schwierigkeiten geraten: beispielsweise wenn Wohnung oder Auto behindertengerecht umgebaut werden müssen und Betreuungskosten anfallen. Ist eine Familie zu versorgen, ist die Situation gleich doppelt schlimm.
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Ausgewählte Broschüren von klipp-und-klar.de
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Leitungswasserschäden
Kleines Leck – großer Schaden
Wasserleitungen sind in den seltensten Fällen sichtbar. Sie verschwinden gut verputzt hinter der Wand und damit aus den Köpfen der Mieter und Eigentümer. Genau dieser einfache Sachverhalt macht Wasserschäden aber so tückisch.
Die deutschen Versicherer bearbeiten Jahr für Jahr rund 1 Million Leitungswasserschäden. Und mit jedem Frost steigen die Gefahren für Wasserleitungen in Häusern und Wohngebäuden zusätzlich. Schäden, die in den meisten Fällen vermeidbar sind. Wie Sie Frostschäden vermeiden und was zu tun ist, falls Sie doch einmal bis zum Knie im Wasser stehen, darüber informieren Sie die folgenden Seiten.
Lesen Sie mehr in der Broschüre.
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Land unter
Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser
Schäden an Gebäuden, Einrichtungsgegenständen und Fahrzeugen, die nach einer Überschwemmung unbrauchbar oder beschädigt werden, können Sie mit einer Versicherung gegen Elementargefahren abdecken.Beim Auto kommt die Kaskoversicherung für die Schäden auf. Aber nicht nur mit einer Versicherung können Sie vorsorgen, auch mit baulichen Maßnahmen an und in Ihrem Haus können Sie Ihr Hab und Gut gegen Überschwemmungsschäden schützen. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom Mai 2005 verpflichtet sogar jeden, der von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, in geeigneter Weise vorzusorgen.
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Stürmische Zeiten
Schäden vorbeugen und richtig versichern
Stürme oder Tornados sind hierzulande keine Seltenheit mehr, ihr Zerstörungspotential ist enorm. Sobald Windstärke 8 gemessen wird – das entspricht einer Strömungsgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h – handelt es sich um einen Sturm im Sinne der Versicherungsbedingungen. Dann haben Sie, wenn Sie ausreichend versichert sind, Anspruch auf Schadenersatz. Allein für Orkan „Kyrill“, der Deutschland im Jahr 2007 mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 225 km/h heimsuchte, zahlten die deutschen Versicherer rund 2,4 Milliarden Euro an die Betroffenen. Im Zuge des Klimawandels ist zu erwarten, dass Stürme und Starkregen weiter zunehmen und auch bisher wenig gefährdete Häuser größeren Gefahren ausgesetzt werden.
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Mit Sicherheit Sonne
Solarstromanlagen richtig versichern
Immer mehr Hausbesitzer und Eigentümer meinen es ernst mit dem Klimaschutz: Mit Solarstromanlagen leisten sie ihren ganz persönlichen Beitrag zur CO2-Reduktion. Da Vater Staat die Solarstromanlagen finanziell fördert, ist für viele Verbraucher die umweltfreundliche Sonnenenergie erste Wahl. Lesen Sie mehr in der Broschüre.
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