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23.09.2009
GDV-Stellungnahme zur geplanten EU-Finanzmarktaufsicht

 

Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt die Pläne der EU-Kommission zur Errichtung eines Ausschusses für Systemrisiken sowie zur Gründung dreier Aufsichtsbehörden für die Bereiche Versicherungen, Banken und Wertpapiere. Allerdings ist eine Reihe von Punkten noch kritisch zu diskutieren.

 

Dazu zählen insbesondere:

  • Im European Systemic Risk Board (ESRB) ist eine angemessene
    Repräsentanz des Versicherungssektors zu gewährleisten. Andernfalls
    besteht die Gefahr, dass Versicherungsaufsichtsrecht nach
    Bankenregeln gestaltet wird und somit zusätzliche Risiken geschaffen
    werden. Die europäische Finanzmarktaufsicht sollte vielmehr
    die Unterschiede im Geschäftsmodell zwischen Banken und Versicherungen
    angemessen abbilden.

  • Verbindliche Standards der Aufsichtsbehörden müssen demokratisch
    ausreichend legitimiert sein. Aufseher dürfen sich über verbindliche
    Level III-Durchführungsmaßnahmen nicht ihre eigenen
    Regeln setzen. Vielmehr bedarf es einer klaren Abgrenzung zwischen
    Exekutive und Legislative, wie es aktuell mit dem Lamfalussy-
    Verfahren praktiziert wird.

  • Den EU-Aufsichtsbehörden sollten ausschließlich Befugnisse gegenüber
    nationalen Aufsichtsbehörden zustehen, nicht gegenüber
    einzelnen Versicherern. Darüber hinaus hat für die Unternehmen
    immer gerichtlicher Rechtsschutz zu bestehen.

Die komplette GDV-Stellungnahme zur neuen EU-Finanzaufsicht haben wir im Downloadbereich rechts auf dieser Seite bereitgestellt.

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