23.09.2009 GDV-Stellungnahme zur geplanten EU-Finanzmarktaufsicht
Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt die Pläne der EU-Kommission zur Errichtung eines Ausschusses für Systemrisiken sowie zur Gründung dreier Aufsichtsbehörden für die Bereiche Versicherungen, Banken und Wertpapiere. Allerdings ist eine Reihe von Punkten noch kritisch zu diskutieren.
Dazu zählen insbesondere:
Im European Systemic Risk Board (ESRB) ist eine angemessene Repräsentanz des Versicherungssektors zu gewährleisten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Versicherungsaufsichtsrecht nach Bankenregeln gestaltet wird und somit zusätzliche Risiken geschaffen werden. Die europäische Finanzmarktaufsicht sollte vielmehr die Unterschiede im Geschäftsmodell zwischen Banken und Versicherungen angemessen abbilden.
Verbindliche Standards der Aufsichtsbehörden müssen demokratisch ausreichend legitimiert sein. Aufseher dürfen sich über verbindliche Level III-Durchführungsmaßnahmen nicht ihre eigenen Regeln setzen. Vielmehr bedarf es einer klaren Abgrenzung zwischen Exekutive und Legislative, wie es aktuell mit dem Lamfalussy- Verfahren praktiziert wird.
Den EU-Aufsichtsbehörden sollten ausschließlich Befugnisse gegenüber nationalen Aufsichtsbehörden zustehen, nicht gegenüber einzelnen Versicherern. Darüber hinaus hat für die Unternehmen immer gerichtlicher Rechtsschutz zu bestehen.
Die komplette GDV-Stellungnahme zur neuen EU-Finanzaufsicht haben wir im Downloadbereich rechts auf dieser Seite bereitgestellt.