27.05.2009 Stellungnahme zum Vorschlag der Einführung eines Finanzmarktwächters als Konsequenz aus der Finanzkrise
Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt Bestrebungen zur Marktbeobachtung und Aufklärung im Finanzdienstleistungssektor. Sie sieht jedoch keine Notwendigkeit für die Einführung eines neuen „Finanzmarktwächters“. Mit dem Versicherungsombudsmann e. V. und dem Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung existieren im Versicherungssektor bereits Institutionen, die als Schlichtungsstellen Marktwächterfunktionen wahrnehmen. Dasselbe gilt für die Versicherungsaufsicht, der der Schutz der Versicherten obliegt. Die Aufsicht ist im Übrigen ebenfalls Beschwerdestelle für Versicherungsnehmer.
Von Bedeutung ist auch, dass mit dem erst jüngst umfassend reformierten Versicherungsvertragsrecht Eckpfeiler für eine ausreichende Information der Versicherten geschaffen worden sind. Im Mittelpunkt stehen dabei das Produktinformationsblatt, mit dem die Versicherten kurz und verständlich über das jeweilige Produkt vor Vertragsschluss informiert werden, sowie eine Beratungsdokumentation, die Aufschluss über das Beratungsgespräch gibt und dem Versicherungsnehmer im Falle einer möglichen Falschberatung eine Beweiserleichterung verschafft. Schließlich wird die Funktion einer Marktbeobachtung und Aufklärung auch von Verbraucherschutzorganisationen wahrgenommen.
Die komplette GDV-Stellungnahme haben wir im Downloadbereich rechts auf dieser Seite für Sie bereitgestellt.