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30.11.2007
GDV-Positionspapier zur Anerkennung von surplus funds als Eigenmittel unter SolvencyII

 

Die Anerkennung von sog. “surplus funds” als Eigenmittel unter Solvency II ist derzeit in der Diskussion. In Deutschland fallen unter „surplus funds“ die „freien Rücklagen für Beitragsrückerstattung“ und der „Schlussüberschussanteilsfonds“. Die Anerkennung von surplus funds als Eigenmittel höchster Qualität ist unerlässlich für die korrekte Abbildung des Geschäftsmodells der deutschen Lebensversicherer. In dem im Juli 2007 veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission für eine Solvency II-Rahmenrichtlinie ist diese explizit festgelegt (Art. 76 Abs. 3, Art. 89 und Art. 95). Da diese Regelungen unabdingbar für die Kapitaladäquanz der deutschen Lebensversicherer sind, setzt sich der GDV in dem jetzt veröffentlichten Positionspapier aktiv dafür ein, dass die Rahmenrichtlinie in diesem Punkt unverändert bleibt.

 

Das Positionspapier haben wir in deutscher und englischer Sprache rechts auf dieser Seite im Downloadbereich für Sie bereitgestellt.

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