16.09.2009 GDV-Stellungnahme zum IASB-Entwurf für die Überarbeitung des Rechnungslegungs-standards IAS 39: „IAS 39 muss das Geschäftsmodell der Versicherer zutreffend abbilden“
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 14. Juli 2009 einen Entwurf für die Überarbeitung des Rechnungslegungsstandards IAS 39 („Financial Instruments") vorgelegt, der die Klassifizierung und Bewertung der Kapitalanlagen regelt und daher für die Versicherungswirtschaft von zentraler Bedeutung ist. Dies gilt nicht nur für Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, weil eine Beeinflussung u. a. der nationalen Bilanzierung nicht auszuschließen ist.
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat sich vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise in den letzten Monaten für die Überarbeitung von IAS 39 eingesetzt, dabei aber stets betont, dass man an einer grundsätzlichen Überarbeitung mehr interessiert sei als an hektisch durchgeführten Reparaturarbeiten. Angesichts dieser Erwartung sind die Überlegungen des IASB nur teilweise zufriedenstellend, teilweise aber auch höchst problematisch, weil sie das Geschäftsmodell der Versicherer, aber auch anderer Industrien mit einem längeren Zeithorizont nicht ausreichend abbilden. Wegen der Einzelheiten sei auf die Stellungnahme des Verbandes gegenüber dem IASB verwiesen.