Textgrafik: Die deutschen Versicherer
Logo des GDV - Die deutschen Versicherer

29.04.2011 | Stellungnahme
GDV-Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf "Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden"

 

Zukünftig soll die Aufrechnung eines finanziellen Vermögenswerts und einer Schuld in der Bilanz verbindlich geregelt werden. Dazu sieht der Standardentwurf zur "Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden" vor, eine Saldierung immer dann vorzuschreiben, wenn bestimmte Aufrechnungskriterien erfüllt sind.

 

Hierzu gab der GDV eine kurze Stellungnahme ab. Darin begrüßt er die Bemühungen des IASB und FASB, eine einheitliche Linie für den Ausgleich der finanziellen Vermögenswerte mit den Verbindlichkeiten zu entwickeln. Er gibt aber zu bedenken, dass die darin enthaltenen Offenlegungspflichten in manchen Punkten zu umfangreich sind. Das könnte zu einer Informationsüberflutung führen und damit der Transparenz von Abschlüssen schaden.

Die vollständige Stellungnahme des GDV (engl.) steht Ihnen auf dieser Seite im Download-Service zur Verfügung.

Download

<