21.09.2007 GDV-Stellungnahme zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Das Bundeskabinett hat am 22. August 2007 einen Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes verabschiedet und am 31. August 2007 veröffentlicht. Anlass der Novellierung sind notwendige Anpassungen des VAG aufgrund der VVG-Reform.
Darüber hinaus sollen weitere Änderungen des Aufsichtsrechts vorgenommen werden, u. a. die Einführung von Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Versicherer.
Der GDV hat zu dem Gesetzentwurf eine Stellungnahme vorgelegt. Zu den Kernanliegen gehören eine notwendige Anpassung des § 56a VAG (Rückstellung für Beitragsrückerstattung) sowie Erleichterungen für Pensionsfonds im Hinblick auf Pensionspläne ohne versicherungsförmige Garantie. Die Stellungnahme haben wir im Downloadbereich rechts auf dieser Seite für Sie bereitgestellt.