17.02.2010 | Positionen Nr. 70 Gegenpositionen - GENAU LESEN!
Service-Seiten der Zeitungen gefallen sich in der Rolle des Wächters über die Rechte des „kleinen Mannes". Sie erfüllen damit normalerweise auch eine wichtige Funktion: Sie decken Missstände auf. Dies setzt aber ein hohes Maß an Recherche und Sorgfalt voraus. Doch mit der Sorgfalt ist das manchmal so eine Sache.
Die Wahrheit ist, wenn es tatsächlich zum Schlimmsten kommt, passiert auch noch dies: Der Kunde bleibt erst mal auf den Kosten sitzen. Denn die Versicherungen denken gar nicht daran, für den Schaden zu zahlen. Lieber versuchen sie sich herauszureden, indem sie die Schuld für das Unglück auf den Kunden abwälzen." So beginnt der Artikel in der FAS. Schnell wird klar, auf welchem Niveau hier berichtet wird: Pauschalurteile, Stammtisch, 5. Runde, Erkenntnisgewinn: null.
Fall eins, Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein Versicherter leidet unter einer Allergie, die er bei Abschluss der Versicherung nicht angegeben hat. Diese Allergie ist offenbar Ursache für sein Asthma, das zu seiner Berufsunfähigkeit führte. Die Versicherung zahlt nicht, weil der Versicherte seine Informationspflicht verletzt hat. Zu Recht! Eine bereits bei Vertragsabschluss bekannte Erkrankung erhöht das Risiko erheblich. Entweder sie wird als Ursache für die Berufsunfähigkeit im Vertrag ausgeschlossen oder der Vertrag wird teurer. Alles andere wäre unfair gegenüber den anderen Versicherten, die das erhöhte Risiko mittragen.
Fall zwei, Private Unfallversicherung. Überschrift: „Wer weiß schon, was ein kaputter Arm wert ist?" Antwort Das weiß sowohl der Versicherte als auch der Versicherer: Es steht nämlich im Vertrag. Der Leidensdruck der Betroffenen mag unterschiedlich sein, die Leistung des Unfallversicherers ist aber über die sogenannte Gliedertaxe genau definiert: 60 Prozent der Versicherungssumme bei Beeinträchtigung unterhalb, 65 Prozent oberhalb des Ellenbogengelenks.
Außerdem wird behauptet, die Unfallversicherung zahle nicht, wenn ein Skifahrer stürzt, weil er von einem Pistenrowdy erschreckt wurde. Wenn das Unfallopfer mitschuldig ist, so der Autor, „kürzen die Versicherer gern die Leistung". Auch das ist unwahr. Erklärung: Wenn etwa ein Pistenrowdy den Sturz verursacht, zahlt natürlich die Unfallversicherung — und der Verursacher haftet obendrein. Und Schadenersatz und Schmerzensgeld werden nicht mit der Leistung der Unfallversicherung verrechnet. Auch wer selbst schuld ist an seinem Unfall, ist uneingeschränkt geschützt. So viele Fehlinformationen auf 40 Zeilen — eine Zumutung für den Leser.
Dass eine Kaskoversicherung keine mobilen Navigationsgeräte oder Handys ersetzt oder der Einbruchschutz in der Hausratversicherung nur greift, wenn eingebrochen wurde — geschenkt. Mag sich das Autorenteam über die Selbstverständlichkeit echauffieren, dass nur versicherte Dinge von der Versicherung ersetzt werden. Aber diese Version der ewigen Geschichte „Die Kleinen sind immer die Dummen" ist unlauter, schlecht recherchiert und billig in der pauschalen Unterstellung, Versicherer seien prinzipiell Gegner der Versicherten.
Versicherungen schützen den Einzelnen vor Schicksalsschlägen und unvorhersehbaren finanziellen Risiken. Sie tun dies nicht nach Gutdünken, sondern jeweils der vertraglichen Vereinbarung und dem gesetzlichen Anspruch folgend. Nur ein marginaler Teil aller Versicherungsfälle muss gerichtlich geklärt werden — in der großen Mehrheit gibt es keinerlei Grund zur Unzufriedenheit der Betroffenen Einen Anspruch auf seine Berechtigung zu prüfen, ist die Pflicht des Versicherers — im Sinne der Gemeinschaft aller Versicherten, die den Schutz mit ihren Beiträgen gewährleisten.
Unter dem Label „Verbraucherschutz" werden Leser der Ratgeber- und Service-Redaktionen in erster Linie als Opfer, nicht als aufgeklärte Bürger wahrgenommen. Als solche sollten sie im Hinblick auf ihre Zeitung unbedingt beherzigen, was die Autorin Nadine Oberhuber im Umgang mit Versicherungsverträgen empfiehlt: Genau lesen — und nicht alles schlucken, was schwarz auf weiß gedruckt ist.
Ansprechpartner: Katrin Rüter, Tel. 030/2020-5119, E-Mail: k.rueter@gdv.de
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