Textgrafik: Die deutschen Versicherer
Logo des GDV - Die deutschen Versicherer

24.10.2005
Höchstrechnungszins

 

Zur Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, (DAV), den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen auf 2,25 Prozent zu senken, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit:

 

Der abgesenkte Höchstrechnungszins wird nur für neue Lebensversicherungsverträge ab 2007 gelten. Für alte Verträge gilt der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Rechnungszins.

Änderungen des Höchstrechungszinses werden durch Verordnung des Bundesfinanzministeriums auf Empfehlungen der DAV und der Aufsichtsbehörde festgesetzt. Der Höchstrechungszins folgt der Entwicklung des Marktes festverzinslicher Kapitalanlagen: Er darf nicht mehr als 60 Prozent vom Zinssatz festverzinslicher Staatsanleihen betragen. Für die Festlegung dieses Zinssatzes wird das arithmetische Mittel der Umlaufrendite öffentlicher Staatsanleihen der letzten zehn Jahre verwendet. Der Höchstrechnungszins ist wegen des anhaltend niedrigen Zinsniveaus auf dem Anleihemarkt zuletzt Anfang 2004 von 3,25 auf 2,75 Prozent gesenkt worden.

Der Rechnungszins ist der Zinssatz, der im Durchschnitt über die gesamte Vertragslaufzeit erforderlich ist, um die garantierte Leistung zu finanzieren.

Auf die Gesamtleistung hat der Höchstrechungszins in der Regel keinen Einfluss, da die garantierte Leistung neben der variablen Überschussbeteiligung in aller Regel nur einen Teil der Gesamtleistung ausmacht.

Ansprechpartner:
Gabriele Hoffmann
Tel.: 030 / 20 20 – 51 10
E-Mail: g.hoffmann@gdv.org

Downloads