Die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", besser bekannt unter der Bezeichnung "Grüne Karte", bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes; außerdem enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung.
Grundlage für das Grüne-Karte-System ist das sogenannte Londoner Abkommen von
1949, dem alle europäischen Länder sowie eine Reihe von
Mittelmeer-Anrainerstaaten und Staaten im Nahen Osten angehören. Anhand der
Grünen Karte kann der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse
einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. Ergänzt wurde das Londoner Abkommen
1974 durch das sogenannte Kennzeichen-Abkommen: Danach ist bei Kraftfahrzeugen
aus den Unterzeich-nerstaaten für die Einreise keine Grüne Karte mehr
erforderlich. Verlangt wird sie noch bei Fahrten in folgende Länder:
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien,
Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Das
Gebiet des Kosovo, welches trotz erklärter Unabhängigkeit derzeit kein
UNO-Mitglied ist, gehört dem Grüne-Karte-System nicht an. Die Grüne Karte
ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.
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