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Verkehrsopferhilfe e.V.

 

Die Verkehrsopferhilfe der deutschen Autohaftpflichtversicherer hilft nach Unfällen mit nicht ermittelten oder nicht versicherten Kraftfahrzeugen.

 

Bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge oder bei vorsätzlicher Handlung des Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme (bis zu 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, bis zu 7,5 Millionen Euro bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen, bis zu 500.000 Euro für Sachschäden) versichert.

Bei Unfällen mit Fahrerflucht gelten folgende Einschränkungen: Sachschäden (Kleidung, Ladung, Gepäck, aber auch beispielsweise Schäden an Mauerwerk eines Hauses, Gartenzaun, Bepflanzung) werden ersetzt, wenn Sie über 500 Euro (Selbstbehalt) liegen. Schäden am Auto werden nur ersetzt, wenn zugleich eine erhebliche Verletzung vorliegt. Schmerzensgeld wird nur gezahlt, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist.

 
Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstraße 43 / 43 G 
10117 Berlin
Tel.: (0 30) 20 20  58 58
Fax: (0 30) 20 20 57 22

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