Auch Vertrags- oder Privatversicherung genannt; Zweig der Vorsorge, der alle Versicherungseinrichtungen umfaßt, die nicht der > Sozialversicherung zuzuordnen sind. Begriff stellt auf die individuelle Vertragsgestaltung des Versicherungsschutzes ab. Im Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Individualversicherung grundsätzlich marktwirtschaftlich organisiert: Die wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Kunden beruhen auf autonomen Entscheidungen. Einschränkungen der Autonomie ergeben sich aus der materiellen Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsvertragsgesetz.