Textgrafik: Die deutschen Versicherer
Logo des GDV - Die deutschen Versicherer

Beleihung der Lebensversicherung

Die Beleihung eines Lebensversicherungsvertrages, auch "Policendarlehen" genannt, ist maximal bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich. Dies ist meist günstiger als ein Bankkredit. Beleihbar sind allerdings nur > Lebensversicherungen, die einen Sparvorgang enthalten.

zurück


<