Auch Erwerbskosten genannt; Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens. Sie entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages (Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins).