Wenn der Unfallgegner den Schaden verursacht hat, wird die komplette Schadenabwicklung übernommen und der Schaden so ersetzt, als ob der Unfallgegner eine > Kfz-Haftpflichtversicherung nach deutschen Versicherungsbedingungen abgeschlossen hätte. Die Leistungen des Versicherers richten sich nach deutschem Recht. Wird von einigen Versicherungsgesellschaften gegen Aufpreis zur Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten.