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RISIKODIFFERENZIERUNG NACH GESCHLECHT

In der Versicherungswirtschaft ist es üblich, Männern und Frauen in bestimmten Versicherungssparten (Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits-, private Unfall- und Kraftfahrtversicherung) unterschiedliche Prämien bzw. Leistungen anzubieten.
 
Dadurch werden die je nach Geschlecht unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten für den Eintritt eines Versicherungsfalles oder für die Höhe der zu erwartenden Leistungen ausgeglichen. So bezahlen junge Frauen wegen der niedrigeren Unfallhäufigkeit häufig niedrigere Beiträge zur Kfz-Versicherung. Die in jedem Alter niedrigere Sterbewahrscheinlichkeit führt für Frauen auch zu niedrigeren Beiträgen für eine Risiko-Lebensversicherung. Umgekehrt zahlen in der Rentenversicherung Männer für die gleiche monatliche Altersrente geringere Beiträge als Ausgleich dafür, dass sie wegen ihrer niedrigeren Lebenserwartung die Rente im Durchschnitt nicht so lange beziehen wie Frauen.
 
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das ab Ende 2007 auch auf neu abgeschlossene Versicherungsverträge angewendet wird, lässt solche Unterscheidungen weiterhin zu, wenn das Geschlecht „bei einer auf versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist“. Die entsprechenden statistischen Grundlagen der geschlechtbezogenen Risikounterschiede sind im Folgenden spartenspezifisch dargelegt:



Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeitsversicherung

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Private Unfallversicherung

 
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Kraftfahrtversicherung

 
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