Drei Säulen, ein Ziel
In Deutschland gibt es drei Säulen der Alterssicherung, die sich ergänzen: die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge. Über die Finanzierung künftiger Renten wird regelmäßig intensiv diskutiert. Dabei sind die drei Säulen auf ein gemeinsames Ziel gerichtet: Dass Menschen auch im Alter finanziell ausreichend abgesichert sind.
Zur Vermeidung der drohenden Altersarmut werden derzeit die Pläne des Bundesarbeitsministeriums und der Opposition zur Stärkung der Alterssicherungssysteme diskutiert. Die vorgelegten Konzepte gehen in weiten Teilen in die richtige Richtung. Sie folgen der Erkenntnis, dass die gesetzliche Rente um Leistungen aus privater und betrieblicher Altersvorsorge ergänzt werden muss.
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Streitpunkt: Generationengerechte Finanzierung der Renten
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Das Umlageverfahren
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Die Kapitaldeckung
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Fazit
Zur aktuellen Rentenreform: Stärkung der Alterssicherungssysteme mit Weitsicht
Zur wirksamen Vermeidung der drohenden Altersarmut sind die Grundgedanken der Rentenreform von 2001 weiterzuentwickeln. Im Kern der Rentenpolitik steht der konsequente Ausbau betrieblicher und privater Vorsorge – als Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Die Anreize zur Eigenvorsorge sollten derart gestaltet werden, dass alle Einkommensgruppen von staatlicher Förderung profitieren können. Zielführend – und schließlich auch motivierend – ist dabei auch, dass Renten aus zusätzlicher Vorsorge im Alter nicht voll mit staatlichen Sozialleistungen verrechnet werden. Dass parallel eigene Anstrengungen zum Aufbau einer betrieblichen oder privaten Zusatzvorsorge nachgewiesen werden sollen, um eine – wie auch immer geartete – „Zuschussrente“ zu erhalten, ist sachgerecht. Denn Solidarität und Eigenverantwortung sind zwei Seiten derselben Medaille.
Weiterhin sollten bei der anstehenden Reform die beiden Finanzierungssysteme eigenständig weiterentwickelt werden. Eine Zuführung von Mitteln der Eigenvorsorge in die gesetzliche Rentenkasse (etwa durch freiwillige Zusatzbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung) ist hinsichtlich der damit verbundenen Erhöhung demographischer Lasten in unserer Gesellschaft kontraproduktiv.
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