Änderungen der Kündigungsfristen und Ausgleichsansprüche von Vermittlern nicht zielführend
Im Rahmen einer möglichen Überprüfung der Handelsvertreterrichtlinie sind aus Sicht der Versicherungswirtschaft weder Änderungen der Kündigungsfristen noch der Regelungen des Ausgleichsanspruchs für Handelsvertreter zielführend. Betroffen wären allein in der Versicherungswirtschaft über 200.000 Vertreter.
Der GDV empfiehlt, die bestehenden Regelungen der Handelsvertreterrichtlinie beizubehalten, da sich die bisherige Praxis sowohl aus Sicht der Unternehmen als auch der Versicherungsvermittler bewährt hat.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich.