GDV-Stellungnahme zur Transparenzrichtlinie
Die EU-Kommission plant im Rahmen ihrer Strategie zu Corporate Social Responsibility (CSR) eine Änderung der Transparenzrichtlinie 2004/109/EG. Das ist Teil eines Paketes von Vorschlägen für verantwortungsvollere Unternehmen. Dazu gehört unter anderem der Abbau administrativer Hürden.
Der GDV begrüßt die Vereinfachungen, die mit der Änderung der Transparenzrichtlinie geschaffen werden sollen. Das bezieht sich vor allem auf die Abschaffung der gesetzlichen Verpflichtung zur vierteljährlichen Zwischenberichterstattung (früherer Art. 6) und die Streichung betreffend Art. 19, der Berichtspflichten bezüglich Satzungsänderungen. Dennoch hält es die Versicherungswirtschaft für notwendig, punktuelle Änderungen am vorgelegten Entwurf durchzuführen, wie beispielsweise eine stärkere Fokussierung auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip hinsichtlich des geänderten Sanktionsregimes gemäß Art. 28a bis 28c.
Die vollständige Stellungnahme (deutsch und englisch) steht Ihnen auf dieser Seite im Download-Service zur Verfügung.