Betrieb,iche Altersvorsorge, Bank, Blauer Himmel
14.09.2011
Übertragungsabkommen

Betriebliche Altersvorsorge: Verträge können nach Arbeitgeberwechsel fortgeführt werden

Das Abkommen zur Übertragung zwischen den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds (Übertragungsabkommen) ermöglicht die Fortsetzung von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel.

Der Text des Abkommens, die Liste der beigetretenen Mitgliedsunternehmen sowie eine Frage-Antwort-Liste zum Abkommen können im Download-Service auf dieser Seite heruntergeladen werden.

Das neue Abkommen löst das bisherige “Abkommen zur Übertragung von Direktversicherungen oder Versicherungen in einer Pensionskasse bei Arbeitgeberwechsel” ab.

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