
Fünf gute Gründe für die deutsche Lebensversicherung
Altersvorsorge ist ein langfristiger Prozess – für den Kunden wie für den Anbieter eines Vorsorgeproduktes. Das Sparen für die eigene Altersvorsorge unterscheidet sich daher grundlegend von einem schnellen Vermögensaufbau mit der kurzfristig kalkulierenden Spekulation auf hohe Renditen und häufiger Umschichtung des angesparten Kapitals.
1. Zuverlässige Altersvorsorge
Die Lebensversicherung ist unschlagbar in punkto Sicherheit, Planbarkeit und Leistung!
Die Beträge, die der normale Erwerbstätige für seine Altersvorsorge zur Seite legen kann, kann er in der Regel nur einmal aufbringen. Sie sollten daher sicher angelegt zu berechenbaren Versorgungsleistungen führen.
Vor diesem Hintergrund ist die klassische Lebensversicherung nach wie vor konkurrenzlos für die Altersvorsorge: Die Lebensversicherung steht für langfristig planende Vorsicht, das heißt es geht immer um die Sicherheit der zugesagten Leistungen. Deshalb legen die Lebensversicherer das Geld ihrer Kunden konservativ an – den größten Teil in risikoarme festverzinsliche Papiere. Unter diesen Bedingungen bietet die klassische Lebens- und Rentenversicherung attraktive und wettbewerbsfähige Leistungen mit einem unerreichten Maß an Sicherheit – egal wie alt der Kunde wird. Auch in Zeiten von Finanzkrisen und sinkenden Kursen hat man mit einer Lebensversicherung keine schlaflosen Nächte.
2. Attraktive Leistungen
Nur die klassische Lebensversicherung liefert über Jahrzehnte attraktive Leistungen – garantiert!
Bei Abschluss einer Lebensversicherung garantiert der Versicherer dem Kunden jedes Jahr eine bestimmte Mindestverzinsung seiner eingezahlten Sparanteile (aktuell 2,25 %). Diese wird ihm über die gesamte Laufzeit gutgeschrieben – in guten wie in schlechten Kapitalmarktjahren. Darüber hinaus wird der Lebensversicherungskunde auch an den mit seinen Beiträgen erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Die Überschussanteile fließen jährlich in sein Guthaben, werden weiterhin mitverzinst und sind ihm somit ebenfalls sicher.
Die Überschussbeteiligung der Lebensversicherung weist auch in Krisenzeiten für die Versicherten eine hohe Stabilität aus. Ihre Höhe folgt der langfristigen durchschnittlichen Rentabilität an den Kapitalmärkten. Kurzfristige Schwankungen wirken sich in der Regel nicht oder nur gering aus. Das ist auf das besondere Sicherheitssystem der Lebensversicherung zurückzuführen: In guten Kapitalmarktzeiten werden Sicherheitspuffer aufgebaut, die in unruhigen Zeiten zur Glättung der Überschüsse der Versicherten verwendet werden.
Mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung haben risikobewusste Kunden die Möglichkeit, direkter an den Chancen des Kapitalmarkts zu partizipieren und höhere Leistungen zu erreichen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die unterliegenden Fonds über die jahrzehntelange Laufzeit naturgemäß auch erheblichen Wertschwankungen unterliegen können. Damit das Prinzip der fondsgebundenen Lebensversicherung dennoch greift und der Kunde von späteren Kurserholungen profitieren kann, sollte der Vertrag auch in diesen Phasen weiter bespart und nicht gekündigt werden.
3. Strenge Regeln
Deutsche Lebensversicherer unterliegen strikten gesetzlichen Kapitalanlagevorschriften!
Die konservative Anlagepolitik der Versicherer orientiert sich an den Kriterien Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung. Sie unterliegt besonders strengen gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Bestimmungen wie z.B. dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder der Anlageverordnung (AnlV). So dürfen die Versicherer beispielsweise nur begrenzt in Aktien investieren, keine Anleihen versichern und in der Regel nur maximal 5 % ihrer Anlagen auf einen Schuldner vereinen.
Der bisherige Regulierungsrahmen hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich die deutsche Versicherungswirtschaft in der Krise als stabil erweist. Geschäfte, wie sie etwa einzelne amerikanische Versicherungsunternehmen vorgenommen haben, sind in Deutschland untersagt.
4. Regelmäßige Kontrolle
Die staatliche Aufsicht überprüft regelmäßig die Leistungsfähigkeit der Versicherer!
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn für die Beaufsichtigung der Versicherer verantwortlich. Nach § 81 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bestehen die Hauptziele der Versicherungsaufsicht darin, die Belange der Versicherten ausreichend zu wahren und sicherzustellen, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllbar sind.
So wacht die BaFin insbesondere darüber, dass
- die von den Versicherern zugesagten Überschussbeteiligungen angemessen sind.
- die Leistung gegenüber dem Versicherungsnehmer korrekt erbracht wird.
- die Kapitalanlagen der Versicherer den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
- sich die Anlagepolitik an den Kriterien Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung orientiert.
- die Versicherer die kaufmännischen Grundsätze wie z.B. die ordnungsgemäße Buchführung und Rechnungslegung einhalten.
Ein Schwerpunkt der Versicherungsaufsicht kommt auch der Solvenzaufsicht zu. Dabei prüft die BaFin regelmäßig, ob die Kapitalausstattung der Versicherer in Relation zu den eingegangenen Risiken und Verpflichtungen angemessen ist. Dabei wird mit Hilfe von Stresstests überprüft, wie groß die Belastbarkeit des Unternehmens in bestimmten Szenarien (z.B. Kursverfall am Aktienmarkt) ist. Im Rahmen der kommenden neuen Versicherungsaufsicht durch Solvency II wird aber nicht nur die Kapitalausstattung der Versicherer beaufsichtigt, sondern auch das interne Risiko- und Kontrollsystem betrachtet. Mit der Ergänzung des VAG um ‚§ 55c und § 64a wurde zum 1.1.2008 bereits vorab ein neuer Rahmen für die interne Risikoorganisation geschaffen, um Geschäftsverantwortung und Risikokontrolle künftig strenger voneinander zu trennen.
5. Mit Netz und doppeltem Boden
Im Ernstfall garantiert ein brancheneigenes Sicherheitssystem, dass kein Kunde Geld verliert!
Die Lebensversicherer verfügen über professionelle Instrumente zur Abfederung von vorübergehenden Marktschwächen. Selbst wenn es trotz aller Sicherungsmaßnahmen zu einer Schieflage eines Lebensversicherers kommen sollte, ist das Geld der Kunden dennoch sicher. Die Sparanteile inkl. Zinsen und Überschüsse werden im Sicherungsvermögen der Versicherer getrennt vom übrigen Unternehmensvermögen angelegt und können nicht von etwaigen anderen Gläubigern angegriffen werden. Im Falle des Falles würden die Lebensversicherungsverträge mit dem Sicherungsvermögen gleichzeitig auf die Protektor Lebensversicherungs-AG übertragen, bei der alle deutschen Lebensversicherer Pflichtmitglieder sind. Die Protektor Lebensversicherungs-AG, eine von der Branche finanzierte Sicherungseinrichtung, agiert dabei wie ein „normaler“ Versicherer, d.h. sie erbringt nicht nur die garantierte Mindestverzinsung, sondern schreibt den Kunden auch erwirtschaftete Überschüsse gut. Der Lebensversicherungskunde hat daher selbst im Insolvenzfall eines Versicherers kein Verlustrisiko.
Facts & Figures Lebensversicherung (Alle Angaben für das Jahr 2010)
- Anzahl Lebensversicherungen: ca. 91 Mio. Verträge
- davon kapitalbildend: 74,8 Mio. Verträge
- davon mit Garantien / Mindestverzinsung: 91% - Kapitalanlagenbestand: 734,3 Mrd. Euro
- Laufende Erträge aus Kapitalanlagen: 29,8 Mrd. Euro
- Brutto-Beitragseinnahmen: 87,2 Mrd. Euro
- Ausgezahlte Leistungen: 72,4 Mrd. Euro