Segway
26.06.2008
Segways

Tödliche Kopfverletzung

“Segways” heißen die Elektroroller und sind ein Verkaufsschlager in den USA. Nachdem der Trend auch nach Deutschland übergeschwappt ist, stellt sich natürlich die Frage: Wie sicher sind diese Dinger im Straßenverkehr?

Ungebremst bohrt sich der Lenker gegen den Brustkorb. Fahrer und Fußgänger krachen mit den Köpfen zusammen. Der Passant verliert das Gleichgewicht, fällt rücklings um. Hart schlägt sein Hinterkopf auf dem Asphalt auf.

Ein heftiger Zusammenstoß, bei dem dennoch niemand ernsthaft verletzt wird. Denn sowohl der Fahrer des Elektrorollers als auch der Fußgänger sind Dummys, Testpuppen. Zum ersten Mal hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Deutschland Crashtests mit Segways durchgeführt – den trendigen, einachsigen Elektrorollern, die dank ausgeklügelter Elektronik selbstständig das Gleichgewicht halten. Das Ergebnis ist ernüchternd. “Die Geschwindigkeiten, die sich mit dem Segway erreichen lassen, können definitiv zu schwersten Gesundheitsschäden führen”, sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer.

Der Aufprall auf dem harten Boden hätte, wenn die Messwerte aus dem Crashtest auf den Menschen übertragen werden, bei einem Fußgänger schwerste, möglicherweise sogar tödliche Kopfverletzungen verursacht. Auch Brust, Becken, Schienbeine und Fußgelenke wären stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Beim Segway-Fahrer, der mit seinem rund 50 Kilogramm schweren Gefährt nach vorn überkippte, diagnostizierten die Unfallforscher ebenfalls schwerste Kopfverletzungen.

Und das, obwohl der Segway bei den Crashtests nicht einmal mit seiner Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde unterwegs war, sondern den stehenden Fußgänger lediglich mit 15 km/h erwischte. “Wir können solche Geschwindigkeiten grundsätzlich nicht empfehlen”, sagt Brockmann. Vernünftig sei allenfalls ein Tempo von neun Kilometern pro Stunde, dann könnten solch gravierende Unfälle auch nicht passieren. In Fußgängerzonen sollte das Tempo sogar auf 6 km/h beschränkt werden – am besten durch Druck auf eine Taste am Segway, empfiehlt Brockmann. So müsse der Fahrer nicht ständig seine Geschwindigkeit kontrollieren und könne sich auf die Fußgänger konzentrieren.

Etwa tausend Segways rollen derzeit über Deutschlands Straßen – die meisten im Rahmen von Städteführungen. Aber auch die Polizei, etwa im Saarland, in Hamburg und in Hessen, hat testweise einige Geräte angeschafft. Beschleunigen und bremsen können Segway-Piloten, indem sie ihren Körperschwerpunkt nach vorne und nach hinten verlagern in die Kurve legt sich das Gefährt, wenn die Lenkstange zur Seite bewegt wird. Neulinge kommen damit relativ schnell zurecht, wie die UDV-Tests in Neumünster gezeigt haben. In kritischen Situationen sind sie allerdings überfordert: Profis bringen den Segway bei einer Notbremsung aus 20 km/h ebenso schnell zum Stehen wie ein Fahrrad. Die ungeübten Probanden brauchten aber deutlich länger als ein Radler. “Um sich sicher zu bewegen, müssen besonders ausweichen und bremsen eingehend trainiert werden”, sagt Brockmann. Grundsätzlich seien die Elektroroller aber für den Straßenverkehr geeignet und mit Fahrrädern vergleichbar. Die Unfallforscher fordern daher auch, sie entsprechend zu behandeln: Licht und Klingel seien Pflicht. Und Segway-Piloten sollten nicht ohne Fahrradhelm auf ihr Gefährt steigen.

Eine bundeseinheitliche Regelung lässt allerdings noch auf sich warten. Wer mit dem rund 7000 Euro teuren Elektroroller am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen will, braucht eine Einzelgenehmigung, wie sie etwa das Saarland, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Rheinland-Pfalz erteilen – mit unterschiedlichen Auflagen. Um das Wirrwarr zu beenden, hat der Bundesrat die Bundesregierung bereits im Dezember aufgefordert, ,,kurzfristig die Voraussetzung für eine straßenrechtliche Zulassung des Segway in Deutschland zu schaffen”. Eckpunkte einer bundesweiten Regelung könnten darin bestehen, dass der Roller auf Rad- und Fußwegen, aber auch auf innerörtlichen Straßen zugelassen wird. Als Mindestalter sind 15 Jahre in der Diskussion, ein Mofa-Führerschein könnte Voraussetzung für die Fahrt mit dem Segway werden.

GDV Position:

Da sie eine Gefahr für Fußgänger darstellen, sollen Segways auf Gehwegen nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein.

Zugelassen werden muss das Gefährt höchstwahrscheinlich nicht. Angesichts der Risiken sei eine Versicherungspflicht allerdings unumgänglich, so Brockmann. Die Segways könnten dabei ähnlich wie Mofas und Mopeds behandelt werden – für die müssen ihre Besitzer lediglich ein Versicherungskennzeichen kaufen und es am Heck montieren.

Alex Stirn ist freier Journalist in München.
Ansprechpartner: Katrin Rüter, Tel. 030/20 20-51 19.